Schichtplanung, Ferien und Arbeitszeit in der Spitex

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Schichtplanung im Spitex ist kein Puzzlespiel, das man mal eben löst. Qualifikationen, Verfügbarkeiten, Teilzeitpensen, Ferien, gesetzliche Ruhezeiten—alles muss zusammenpassen. Und am Ende des Monats muss die Stundenabrechnung für die Lohnbuchhaltung stimmen. AgHC automatisiert genau diesen Prozess.

Schichtplanung mit Algorithmus statt Bauchgefühl

Die Schichtplanung in AgHC arbeitet mit einem Multi-Faktor-Algorithmus, der mehrere Kriterien gleichzeitig berücksichtigt:

  • Qualifikation—Diplomierte Pflegefachperson, FaGe, Assistenz: jede Leistung wird nur Mitarbeitenden mit passender Qualifikation zugewiesen
  • Verfügbarkeit—Teilzeitpensen, gewünschte Arbeitstage, persönliche Präferenzen
  • Kontinuität—Wenn möglich, wird derselbe Patient von derselben Pflegekraft betreut
  • Gesetzliche Vorgaben—Ruhezeiten zwischen den Schichten, maximale Wochenarbeitszeit, Sonntagsarbeit

Das Ergebnis: ein plausibler Einsatzplan, den die Teamleitung nur noch feinjustieren muss—statt von null beginnen.

Ferien, Krankheit, Abwesenheiten—alles integriert

Ferienansprüche werden in AgHC automatisch berechnet und auf dem aktuellen Stand gehalten. Mitarbeitende sehen ihr Guthaben, Teamleitende haben die Übersicht. Krankheitstage und andere Abwesenheiten fliessen direkt in die Planung ein—offene Schichten werden markiert und können sofort nachbesetzt werden.

Kein separates Excel, kein Abgleich zwischen zwei Systemen. Alles läuft in einem Kalender zusammen.

Stundenabrechnung: Vom Einsatz zur Lohnbuchhaltung

Jede geleistete Stunde wird in AgHC erfasst: Pflegezeit, Reisezeit, administrative Zeit. Am Monatsende generiert das System einen fertigen Arbeitsbericht pro Mitarbeitende—mit Gehaltsvorschau, aufgeschlüsselt nach Zuschlägen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.

Dieser Bericht lässt sich direkt für die Lohnbuchhaltung exportieren. Das spart Stunden an manueller Nachbearbeitung und reduziert Fehlerquellen.

Gesetzeskonform und geprüft

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) und die zugehörigen Verordnungen definieren klare Regeln für die Arbeitszeit im Gesundheitswesen: Mindestruhezeiten, maximale Tagesarbeitszeit, Nachtarbeitsbeschränkungen. AgHC prüft diese Regeln automatisch bei der Planung und warnt, bevor eine Zuweisung gegen geltendes Recht verstösst.

Konkret bedeutet das:

  • 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen werden überwacht
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit wird pro Mitarbeitende getrackt
  • Sonntagsarbeit und Feiertage pro Kanton werden korrekt verrechnet

Weniger Administration, mehr Pflege. Erfahren Sie auf der Modul-Seite alle Details zur Planung, oder buchen Sie eine Demo.